Jugendstrafrecht

Kompetenz in allen Aspekten des Jugendstrafrechts

Jugendstrafrecht

Während viele Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte das Strafrecht nur „nebenbei“ bearbeiten, liegt der Fokus unserer spezialisierten Kanzlei zielgerichtet auf der engagierten Strafverteidigung und Nebenklagevertretung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täterinnen und Täter. Für Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten grundsätzlich die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), es sei denn, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder allgemeine Grundsätze des JGG sind vorrangig. Obwohl auch das Jugendstrafrecht ein echtes Strafrecht ist, ergeben sich gleichwohl erhebliche Unterschiede gegenüber dem Erwachsenenstrafecht.

Das Jugendstrafrecht findet keine Anwendung bei Kindern, die bei der Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt sind. Diese sind nach § 19 StGB schuldunfähig. In Betracht kommen hier Maßnahmen des Familiengerichts nach den §§ 1631 Abs. 3, 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Das Jugendstrafrecht ist stets auf Jugendliche anzuwenden. Jugendlich sind die Personen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind. Auf Heranwachsende, dies sind Personen, die zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind, ist das Jugendstrafrecht in seinen wesentlichen Bestimmungen anzuwenden, wenn entweder die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit der Täterin oder des Täters ergibt, dass sogenannte Reifeverzögerungen zur Tatzeit vorlagen, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist bei Verfahren im Jugendstrafrecht eingeschränkt. Verhandlungen gegen Jugendliche einschließlich der Verkündung der Entscheidungen sind nicht öffentlich. Nur wenn in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt sind, ist die Verhandlung grundsätzlich öffentlich.

In Jugendgerichtsverfahren wird die Jugendgerichtshilfe herangezogen. Die Jugendgerichtshilfe hat u.a. die Aufgabe, die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Beschuldigten zu erforschen und sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind, zu äußern. Die Jugendgerichtshilfe nimmt in der Regel auch an der Hauptverhandlung teil.

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die rechtlichen Folgen, die eine Jugendstraftat auslöst, sind daher andere als die, welche das allgemeine Strafrecht für die Straftat eines Erwachsenen vorsieht. Als Sanktionen kennt das Jugendstrafrecht Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.

Ihre Anwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Christian Kunath ist ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt und Strafverteidiger. Er trägt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und verteidigt und berät seine Mandanten gemeinsam mit seinem Kollegen David Stadion bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen. RA Stadion ist erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrganges im Strafrecht (§§ 4,7 FAO) und ein sehr ambitionierter Rechtsanwalt seit 2019.

Christian Kunath

Christian Kunath

David Stadion

David Stadion

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf Jugendstrafrecht

Zielsetzung. „Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. … Dem oder der Jugendlichen soll – in Abweichung vom Erwachsenenstrafrecht – im Hinblick auf die Entwicklung zum Erwachsenen jugendadäquat begegnet werden.

In diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht beauftragen:


strafrechtliche Ermittlungen

Gegen Sie wird wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt. Sie haben eine Vorladung beziehungsweise einen Anhörungsbogen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten.


Anklage oder Strafbefehl

Gegen Sie ist Anklage erhoben worden oder Sie haben einen Strafbefehl zugeschickt bekommen.
   

Festnahme

Sie oder jemand aus Ihrer Familie beziehungsweise Ihrem Freundeskreis ist festgenommen worden.

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie grundsätzlich umfangreiche Möglichkeiten den Ablauf und das Ergebnis des Strafverfahrens mitzugestalten. Dafür benötigen Sie aber unbedingt die Hilfe einer Strafverteidigerin, die Ihnen bei der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht zur Seite steht. Egal ob Sie eine Ladung zur Vernehmung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben – Kontaktieren Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht.

Es sind: Verwarnung, Auflage und Jugendarrest. Zuchtmittel sind vornehmlich zur Erziehung des Jugendlichen gedacht, dennoch enthalten sie auch einen repressiven (strafenden) Charakter.

 

Weitere Kompetenzen